Haftungsrisiken für Handwerker ausschließen

Baurecht schreibt vor: Luftdichtheit und Lüftung sind Pflicht

In der EnEV sind Luftdichtheit sowie Lüftung als zwingende Vorgaben festgehalten. Um diese zu erfüllen, erhalten Handwerker zum einen technische Hilfestellung durch die DIN 4108, Teil 7 – und seit neuestem durch die überarbeitete Lüftungsnorm DIN 1946, Teil 6. Jörg Wollnow, Anwendungstechniker beim Schweizer Systemhersteller Siga, weiß: “Viele Verarbeiter hören immer noch ‘zu dicht darf es aber auch nicht sein’. Doch es stellt grundsätzlich keinen Widerspruch dar, luftdicht zu bauen und das Gebäude trotzdem mit ausreichend Frischluft zu versorgen. Des Weiteren sind die Projektbeteiligten bei fachgerechter Umsetzung der jeweiligen Normvorschläge vor Haftungsrisiken sicher.”

Profis kennen seit langem die Vorteile einer luftdichten Gebäudehülle und räumen im Bauherrengespräch mit Vorurteilen auf: Die Häuser haben weniger Wärmeverluste an Fugen sowie Leckagen, da Luft nicht unkontrolliert entweichen kann. Dies führt letztlich zu einem geringeren Heizbedarf. Zugluft im Bodenbereich ist passé – das steigert die Wohnbehaglichkeit. Außerdem ist die Konstruktion vor Schimmelschäden, die durch Konvektion entstehen können, effektiv geschützt. Mit dem richtigen Lüftungskonzept wird die verbrauchte, feuchte Luft von innen durch frische, trockene von außen ersetzt. Dies unterstützt die genannten Vorteile für Immobilien und deren Nutzer – und so sieht es die neue Norm vor.

Bei den Workshops in der Siga-Academy sind auch die Haftungsrisiken auf der Baustelle regelmäßig Thema. Dozent und Rechtsanwalt Ulf Köpcke: “Diese sind mit energetisch sowie bauphysikalisch relevanten Maßnahmen in Bestandsgebäuden verbunden.” Dabei stellt vor allem die Schimmelpilzbildung nach dem Einbau von etwa neuen Fenstern oder Fassadendämmungen eine große Problematik dar. Deshalb sind Verarbeiter gut beraten, mit Planer und Bauherr zu besprechen, welche Auswirkungen diese Eingriffe auf Luftdichtheit und Lüftung des Objekts haben. Tun sie das nicht, könnten sie unter Umständen zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden.

Fazit der Experten: Luftdichtheit sowie eine zuverlässige Lüftung sind Pflicht. Beides stellt letztlich zwei Seiten der Medaille dar. Um die Vorschriften einzuhalten und rechtliche Risiken auszuschließen, sind frühzeitige Planung ebenso wie sorgfältige Ausführung aller mit diesen Aufgaben zusammenhängenden Leistungen unabdingbar.

Mehr Informationen zu den relevanten Normen und entsprechenden Schulungen gibt es unter www.siga.ch.

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