Neue Pflichten für alle Berliner Bauherren – Baukammer warnt vor drohenden Bußgeldern von bis zu 500.000 €

Die Baukammer Berlin hat in einem Artikel der Berliner Morgenpost (45. Woche 2008) auf eine wesentliche Änderung der Bauverfahrensordnung (BauVerfVO) hingewiesen, die für private Bauherren und Eigentümer empfindliche Folgen haben kann – bislang aber weitgehend unbekannt geblieben ist. Seit dem 01. Januar 2007 sind private Bauherren und Eigentümer verpflichtet, eigenverantwortlich und während der gesamten Lebensdauer eines Bauwerks sämtliche Bauunterlagen (wie zum Beispiel Baugenehmigungen, bautechnische Nachweise, Prüf- und Überwachungsberichte) aufzubewahren und auf Verlangen den Behörden vorzulegen. Sind die Akten beschädigt oder unvollständig, liegt nach dem neuen § 15 BauVerfVO (in Verbindung mit 83 Absatz III BauO Bln) eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Bußgeldern bis zu 500.000 € geahndet werden kann. Hinzu kommen die erheblichen Kosten für die aufwändige Neuerstellung der Unterlagen (25 € – 100 € je m²), welche sich unter Umständen wertmindernd auf das Objekt auswirken können.

Ben Stoffregen, Geschäftsführer der DEBA Deutsche Bauarchiv GmbH (DEBA), hat bei den Bezirksämtern recherchiert und dabei festgestellt, dass die einzelnen Berliner Bezirke die geänderte Verfahrensordnung noch sehr unterschiedlich umsetzen: „Einige schreiben bereits die Immobilieneigentümer an, um ihnen die Unterlagen zu übergeben, die bislang von ihnen aufbewahrt wurden. Andere führen die Archive, in denen bislang eine Zweitversion der Akten gelagert wurde, noch fort. Allerdings dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis wegen der kritischen finanziellen Situation der Berliner Bauaufsichtsämter diese ebenfalls aufgelöst werden.“

Stoffregen geht daher davon aus, dass sich die wenigsten Bauherren und Eigentümer der Verpflichtungen und Risiken, die für sie durch die neue Bauverfahrensordnung entstanden sind, überhaupt bewusst sind. Der DEBA-Geschäftsführer sieht hier die zuständigen Behörden in einer dringenden Aufklärungspflicht gegenüber der Bevölkerung. Stoffregen: „Die Veröffentlichung der Baukammer Berlin kann nur ein erster Schritt sein. Es ist wichtig, dass auch auf anderen Wegen alle Betroffenen erfahren, dass sie sich künftig selber um die Aufbewahrung der Unterlagen kümmern müssen.“ Wegen der Pflicht, die Unterlagen notfalls über viele Jahrzehnte und auch bei wechselnden Eigentumsverhältnissen eines Bauwerkes vollständig zu halten, sei die Erfüllung der Aufbewahrungspflicht kein ganz triviales Problem.

Als Ausgründung eines renommierten Ingenieurbüros und Mitglied im Verbund der BAU•WERK•PLAN beschäftigt sich die DEBA bereits seit 2007 mit innovativen Lösungen für die durch die Neuregelung betroffenen privaten Bauherren und Eigentümer: Verpflichtete, die ihre Unterlagen langfristig und sicher lagern möchten, können den Archivierungsservice der DEBA in Anspruch nehmen, der die Abholung, Erfassung, fachkundige Lagerung und ständige (digitale) Zugriffsmöglichkeit auf die Unterlagen gewährleistet und den Bauherren so vor unkalkulierbaren Kostenrisiken bewahrt.

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Weitere Informationen zum Thema und der DEBA unter
www.deba-deutsche-bauarchiv.de
oder:

DEBA Deutsche Bauarchiv GmbH
Ben Stoffregen
Reuchlinstr. 10-11
10553 Berlin

Tel. +49-30-319 319-0

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Die DEBA Deutsche Bauarchiv GmbH hat ihre Kernkompetenz auf die Verwahrung von Bauunterlagen entsprechend den aktuellen Vorschriften der BauVerfVO (Bauverfahrensordnung) gelegt und trägt damit den gestiegenen Anforderungen an eine umfassende Bauwerksbetreuung Rechnung.

Neben ihrem Kerngebiet, dem Dokumentenhandling für alle Bereiche stehen der DEBA Deutsche Bauarchiv GmbH durch ihre enge Kooperation mit der SKP-Planungsgruppe BAU•WERK•PLAN versierte Fachleute in allen Fachgebieten zur Verfügung, so dass eine einmalige Symbiose aus Archivierungsdienstleistung und Ingenieur-Know-How geboten wird. Eine schnelle und sachgerechte Bearbeitung sowohl Ihrer Unterlagen, als auch jeglicher ingenieurtechnischer Fragestellung ist somit durch die DEBA Deutsche Bauarchiv GmbH sichergestellt.

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2 Antworten zu “Neue Pflichten für alle Berliner Bauherren – Baukammer warnt vor drohenden Bußgeldern von bis zu 500.000 €”

  1. Schwabe sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie steht es um unsere Bauunterlagen des Miethauses Dorotheenstr. 16 Fördervertrag 10105565 die in dem Besitz der aufgelösten Tochtergesellschaft der Stattbau der ComboBau gGmbH zurückgehalten werden? Diese bekam 1997 unsere Baugenehmigung aus dem Jahr 1995 als Vollbezuschussungsprojekt über Bau und Wohnen als Soziales Projekt kreditfinanziert über die IBB und HSH Nordbank aufgrund eines langfristigen Pachtvertrages mit uns und unserer Zustimmung zur Baumaßnahme über sie.
    Ab 1. Juli 2004 verletzte sie ihre Zahlungspflichten aus dem Pachtvertrag mangels Masse wurde sie aufgelöst. Wer steht denn für die ComboBau GmbH als Bauherrin an unserer Stelle in der Aufbewahrungspflicht? Kein Rechtsanwalt will mir das erklären!!!

    Mit freundlichen Grüßen
    Elisabeth Schwabe
    Ekhofstr. 4
    12557 Berlin

  2. Schwabe sagt:

    ich bitte um eine Antwort, auf meine Frage von eben.

    Elisabeth Schwabe

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